Fachpraktiker in sozialen Einrichtungen
Die Ausbildung zum/zur FachpraktikerIn in sozialen Einrichtungen ist eine theoriereduzierte Ausbildung nach§ 66 BBiG für Menschen mit Behinderungen.
Sie dauert 2 Jahre oder in Teilzeit 3 Jahre und erfolgt im dualen System.
Die Ausbildung ist bislang der einzige theoriereduzierte Ausbildungsberuf im sozialpflegerischen Bereich.
Die praktische Ausbildung kann in verschiedenen sozialen Einrichtungen erfolgen:
- Einrichtungen der Altenpflege
- Einrichtungen der Behindertenhilfe
- Kindertagesstätten
- Integrationsbetriebe
- Krankenhäuser
Die Ausbildungsschwerpunkte liegen in den Bereichen:
- Begleitung der zu Betreuenden (keine pflegerischen Aufgaben)
- Hausmeisterei
- Wäscherei
- Küche
- Hauswirtschaft
Der Berufsschulunterricht findet einmal wöchentlich an der Berufsbildenden Schule 1 in Emden statt.
Nach einem Jahr findet die praktische Zwischenprüfung statt. Die Ausbildung endet mit einer theoretischen und einer praktischen Prüfung.
Mit Bestehen dieser Prüfungen erhalten die Jugendlichen den Berufsabschluss durch die IHK- Industrie- und Handelskammer sowie den Hauptschulabschluss.