Budget für Ausbildung
Wenn Sie Anspruch auf Leistungen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich von anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) oder einem anderen Leistungsanbieter nach § 60 SGB IX haben
Sie arbeiten bereits im Arbeitsbereich einer WfbM oder eines anderen Leistungsanbieters und möchten ihre beruflichen Chancen verbessern
Sie möchten in einem Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarktes eine sozialversicherungspflichtige Ausbildung oder einem Ausbildungsgang nach § 66 Berufsbildungsgesetz bzw. § 42m Handwerksordnung machen
... dann unterstützen wir Sie
- bei der Suche nach einem Ausbildungsbetrieb
- während des Besuchs der Berufsschule
- während des Prüfungsvorbereitungen
- am Ausbildungsplatz in dem Betrieb
- bei der Antragstellung des persönlichen Budgets
- wenn der Ausbildungsbetrieb eine Unterstützung benötigt
Lassen Sie sich beraten!
Tel.: 04921 - 91 96 19
Mail: info@gnl-ev.de
Wir begeiten schon während dem Budget für Ausbildung z.B. im Krankenhaus Emden