Virtuelle Werkstatt
Berufsbildungsbereich
Eingangsverfahren (EV) & Berufsbildungsbereich (BBB)
beim "anderen Leistungsanbieter" nach § 60 SGB IX
Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) wird für Menschen mit einer Behinderung, die Anspruch auf Aufnahme in eine WfbM haben, eine Alternative zur beruflichen Bildung und zur Beschäftigung in der WfbM geschaffen. GnL gGmbH ist seit dem 01.07.2020 als "anderer Leistungsanbieter" von der Agentur für Arbeit anerkannt.
- Sie haben erfahren, dass Sie nach der Schule in eine Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) gehen können
- Sie haben schon einmal ein Praktikum in einer WfbM und einem Betrieb gemacht
- Sie möchten nicht in die Werkstatt gehen
- Sie möchten in einem Betrieb in den Berufsbildungsbereich gehen
- Sie können in Betriebe gehen, die Sie interessieren
- Dabei können wir Sie unterstützen
Was müssen Sie machen?
Sie beantragen bei der Agentur für Arbeit die Aufnahme bei dem "anderer Leistungsanbieter" GnL
Damit können Sie von der GnL begleitet werden, wenn Sie in einem Betrieb arbeiten
Sie haben uns vielleicht schon in der Schule durch die Projekttage kennegelernt
Wir beraten Sie und Ihre Eltern oder rechtlichen Betreuer
Wir helfen Ihnen, den Antrag zu stellen
Wir suchen mit Ihnen einen Betrieb
Sie haben 27 Monate Zeit zum Lernen und Ausprobieren
Wir unterstützen Sie im Betrieb, bis Sie ohne Hilfe arbeiten können
Begleitung bei der GnL
- Einmal in der Woche haben Sie Unterricht (Projekttag) bei der GnL in einer Gruppe
- Wir berichten über unsere Arbeit
- Sie lernen wichtige Dinge für die Arbeit kennen, damit Sie im Betrieb besser klar kommen
- Sie lernen wichtige Inhalte der Arbeitwelt kennen
- Sie lernen im Unterricht für's Leben
- Wir kochen gemeinsam, kaufen ein, machen Ausflüge und Vieles mehr
- Wir helfen Ihnen, Ihre Ziele zu erreichen
- Im Untericht lesen, schreiben und rechnen wir
- Sie lernen ein Berichtsheft zu führen